Sie tragen typische Berufskleidung?
Dann sind auch die Aufwendungen für die Reinigung typischer Berufskleidung abzugsfähig. Das betrifft nicht nur die direkten Kosten, wie Wasser, Energie und Waschmittel, sondern auch die Aufwendungen für die Anschaffung der Waschmaschine (verteilt über die Abschreibung) und die Kosten für die Wartung der Maschine. Wem dies zu aufwändig ist, der kann die Kosten auch an Hand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzbände oder der Hersteller schätzen.