Nachzahlungszinsen von 6 % sind ab 2014 verfassungwidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18..08.2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen ab 2014 verfassungswidrig ist. Es führt aus, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen mit einem Zinssatz von 6% eine Ungleichbehandlung von Steuerschuldner darstellt.

Allerdings – und das ist der Knackpunkt:

Das bisherige Recht ist für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar.

Ab 2019 ist die Verzinsung  von 6 % jedoch unzulässig. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

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