Kurz und Knapp – GWG künftig bis 800.- Euro

Was ändert sich 2018? 

Die Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird 2018 auf 800.-Euro angehoben. Das bedeutet, diese Wirtschaftsgüter dürfen im Jahr der Anschaffung vollumfänglich steuerlich als Betriebsausgaben unabhängig von Ihrer Nutzungsdauer geltend gemacht werden. Sie müssen nicht über die übliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.Deshalb empfiehlt es sich zu prüfen, ob mit der Anschaffung dieser Wirtschaftsgüter noch bis 2018 gewartet werden kann.

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