Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist rückwirkend von 150 auf 250 € erhöht worden. Das bedeutet, dass bis zu 250 € nicht mehr der vollständige Name und vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers erhalten sein muss. in der Vergangenheit war dies vor allem bei Bewirtungsbelegen und unter Umständen bei Tankbelegen zum Problem geworden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017
Ab und zu gibt es wirklich noch echte Vereinfachungen