Kindergeld gibt es in der Regel für Kinder, die eine Ausbildung machen oder studieren bis zum 25. Geburtstag. Wenn Zivildienst/Bundeswehr geleistet wurde, verlängert sich die Bezugszeit um diesen Zeitraum. Für volljährige Kinder gibt es bis zum 21. Geburtstag auch dann Kindergeld, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Dies gilt jedoch nicht für die Kinder, die selbständig tätig sind,Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, dass das Kind nicht beschäftigungslos ist, wenn es selbstständig tätig ist und mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeitet. Dies gilt auch dann, wenn die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte weniger als 450.- Euro pro Monat betragen.