Kann ich Vater Staat an den Kosten meiner Abschiedsfeier beteiligen ?

Das Finanzgericht Münster hat aktuell entschieden, dass die Kosten einer Abschiedsfeier anläßlich eines Arbeitgeberwechsels steuerlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sein können.

Das Finanzgericht sah die berufliche Veranlassung vorallem deshalb als gegeben an, weil die teilnehmenden Personen aus dem beruflichen Umfeld kamen, das Anmeldeverfahren über den alten Arbeitgeber lief und die Feier werktags um 18 h stattfand.

Also: mitentscheidend für eine berufliche Veranlassung ist die Zusammensetzung der Gästeliste und die Einbindung des Arbeitgebers in die Organisation. Dann können auch Kosten von 50.- Euro pro Person im Hinblick auf die berufliche Stellung und das Einkommen des Einladenden durchaus angemessen sein.

Weitere Beiträge